Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwimmschule Miranda
1) Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller Vereinbarungen, die zwischen der Schwimmschule Miranda und dem Kunden, im Folgenden als „Sie“ bezeichnet, geschlossen wurden, unabhängig davon, ob es sich um die Eltern eines Kindes handelt oder nicht.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit dies schriftlich zwischen der Schwimmschule Miranda und Ihnen vereinbart wurde.
2) Aktivitäten
Erteilung von Schwimmunterricht an Kinder mit dem Ziel, das von der ENVOZ (Ausbildungsinstitut der niederländischen Schwimmbranche). ausgestellte Schwimmdiplom zu erringen.
3) EasySwim pro
Jeder neue Schwimmschüler erhält einmalig einen EasySwim Pro-Anzug. Dieser EasySwim Pro-Anzug ist eine Leihgabe und muss nach Erringen des Diploms zurückgegeben werden. Die Weste geht in Ihren persönlichen Besitz über.
4) Anmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldegebühr beträgt € 20,00 und ist zusammen mit den Kursgebühren im ersten Unterrichtsmonat fällig.
5) Unterrichtsplan
Das Jahr hindurch werden alle Kurse entsprechend dem regulären Unterrichtsplan erteilt. Den aktuellen Unterrichtsplan finden Sie auf unserer Informationstafel an zentraler Stelle am Unterrichtsort.
Darüberhinaus ist der aktuelle Unterrichtsplan auch auf unserer Homepage angegeben.
Während der ersten zwei Wochen der Sommerferien (Basisschulen) wird der Schwimmunterricht normal fortgesetzt. Danach haben wir vier Wochen Ferien. An christlichen oder nationalen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Wir informieren Sie über die entsprechenden Daten auf unserer Informationstafel an zentraler Stelle am Unterrichtsort.
Die Schwimmschule Miranda behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Änderungen der Unterrichtszeiten vorzunehmen.
6) Krankheit oder Abwesenheit.
Sofern mindestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt, können Unterrichtsstunden, die aufgrund einer vorübergehenden Krankheit versäumt wurden, jederzeit nachgeholt, aber niemals verrechnet oder erstattet werden.
Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit werden die versäumten Unterrichtsstunden nach der zweiten Woche erstattet (die ersten zwei Wochen gehen also zu Ihren Lasten).
7) Unterrichtsstätten
Die Abnahme des Schwimmdiploms und das Diplomtraining finden in einem nach niederländischem Recht dafür geeigneten 25 m-Becken statt. Wir benutzen dafür das Van Pallandtbad in Varsseveld.
8) Abnahme des Schwimmdiploms
Die Abnahme des Schwimmdiploms erfolgt nach den Normen der ENVOZ.
Das Diplomtraining findet zwei Wochen vor der Abnahme des Schwimmdiploms statt. Die Teilnahme an diesem Training ist Voraussetzung, um am Leistungsnachweis zur Erlangung des Schwimmdiploms teilnehmen zu können.
9) Zahlung
Mit Ausnahme der Einschreibgebühr und der Gebühren für das Diplomtraining und die Leistungsprüfung werden alle Zahlungen im Lastschriftverfahren von ihrem Konto abgebucht. Hierzu ist der Schwimmschule Miranda eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Kursgebühren werden einmal monatlich im Voraus, jeweils um den 1. eines jeden Monats, von Ihrem Konto abgebucht. Im Falle einer abgelehnten Lastschrift erhalten Sie von uns eine Mahnung. Hierfür werden Mahngebühren in Höhe von € 2,50 in Rechnung gestellt.
Wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen möchten, muss dies schriftlich erfolgen. Die Stornierungsfrist für eine bereits belastete Lastschrift beträgt 30 Kalendertage. Einmalige Zahlungen können nicht per Lastschrift abgebucht werden.
Die Gebührensätze werden jährlich zu Beginn des neuen Jahres überarbeitet.
Bei Zahlungsverzug übergibt die Schwimmschule Miranda die Forderung einem Inkassobüro. In diesem Fall sind Sie zusätzlich zur Zahlung des ausstehenden Betrages samt Zinsen und Mahngebühren verpflichtet, alle der Schwimmschule Miranda entstandenen Schäden sowie alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen.
10) Kündigung
Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, und zwar vor dem 1. des folgenden Monats.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 1 Monat. Wenn Sie nicht vor dem 1. des Monats schriftlich gekündigt haben, werden die Unterrichtsgebühren für diesen Monat weiterhin erhoben.
11) Sicherheit
Die Schwimmschule Miranda verpflichtet sich, alle Unterrichtseinheiten mit größtmöglicher Sorge für die Sicherheit der Teilnehmer vorzubereiten und zu erteilen.
Jedwede körperliche Einschränkungen oder Gesundheitsrisiken müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Nur dann kann der Schwimmlehrer/die Schwimmlehrerin diese beim Unterricht berücksichtigen. Die Schwimmschule Miranda haftet daher niemals für Schäden, die durch nicht gemeldete Risiken verursacht wurden.
Im Interesse der Sicherheit muss die Hausordnung eingehalten werden. Sie finden sie auf unserer Informationstafel, die sich an zentraler Stelle im Unterrichtsgebäude befindet.
12) Haftung.
Die Schwimmschule Miranda kann nicht haftbar gemacht werden, wenn aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Feuer, Beschädigung von Gebäuden oder unvorhergesehene Umstände) am Unterrichtsort kein Unterricht erteilt werden kann.
Die Gesamthaftung der Schwimmschule Miranda hinsichtlich Mängel bei der Erfüllung dieser Vereinbarung beschränkt sich auf die Entschädigung für direkte Schäden bis zum Höchstbetrag der von der Schwimmschule Miranda versicherten Summe.
Jedwede Haftung der Schwimmschule Miranda für andere Schäden ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs ist immer die schnellstmögliche Meldung des Schadens per Einschreiben an die Schwimmschule Miranda, spätestens jedoch 14 Tage nach seinem Eintritt.
13) Rückerstattungen
Bei Unterrichtsausfall aufgrund eines durch höhere Gewalt bzw. unvorhergesehener Umstände unbrauchbaren Standorts oder des nationalen Codes rot / extreme Hitze erfolgt keine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren für den aktuellen Monat. Geld wird grundsätzlich nicht rückerstattet.
14) Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Schwimmschule Miranda nur für die obengenannten Zwecke benutzt.
15) Auseinandersetzungen
Alle Auseinandersetzungen zwischen der Schwimmschule Miranda und Ihnen unterliegen dem niederländischen Recht.
Alle Auseinandersetzungen zwischen der Schwimmschule Miranda und Ihnen werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem der Benutzer seinen ständigen Wohnsitz hat.
16) Aufhebungen
Eine Aufhebung einer der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.
17) Schlussbestimmung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, verstanden und akzeptiert haben.
Die Algemeine Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF Datei downloaden.
Stand: oktober 2018